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Schiedsperson

Bei privaten Auseinandersetzungen - z. B. zwischen Nachbarn um die Bepflanzung der Grundstücksgrenze (--> Baumschutz) sollte eine gütliche Regelung angestrebt werden, bevor der Weg zum Gericht beschritten wird.

Nach § 10 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes (GüSchlG NRW) ist eine Klage erst dann zulässig, wenn zuvor erfolglos eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Gütestelle versucht worden ist (= obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Solche Gütestellen sind insbesondere die Schiedsämter.

Für die Detmolder Ortsteile wurden insgesamt zwei Schiedsleute bestellt -->  s. u.

Schiedspersonen und Bezirke

Name der Anschrift / Tel: Schiedsamts- Vertretung:
Schiedsperson:       bezirk  
       
Berghahn, Lohmeierweg 6 Bezirk 1 Klaas,
Walburga 32760 Detmold Berlebeck, Werner
  Telefon: Detmold-Süd  
  0 52 31 / Heidenoldendorf,  
  8 89 64 Heiligenkirchen,  
    Hiddesen,  
    Pivitsheide V.H.,  
    Pivitsheide V.L.  
       
       
       
Klaas, Werner Duisburger Straße 12     Bezirk 3 Berghahn,
  32760 Detmold Barkhausen, Walburga
  Telefon: Bentrup,  
  0 52 31 / Brokhausen,  
  95 25 76 Detmold-Nord  
    Diestelbruch,  
    Hakedahl,  
    Hornoldendorf,  
    Jerxen-Orbke,  
    Klüt, Loßbruch,  
    Mosebeck  
    Niederschönhagen,  
    Nienhagen,  
    Niewald,  
    Oberschönhagen,  
    Oettern-Bremke,  
    Remmighausen,  
    Schönemark,  
    Spork-Eichholz  
    Vahlhausen  
       
Name Anschrift / Tel Schiedsamts- Vertretung
    bezirk  
       

Weitere Information

Als pdf-Dateien finden Sie im Broschürendienst der Landesregierung u. a.:  

   O   Sich vertragen ist besser als klagen - die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung

   O   Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten

   O   Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten 


 
 
 
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