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Lärmminderungsplanung in Detmold

Die Lärmbelastung in Städten und Gemeinden hat in den vergangenen Jahren bundesweit zugenommen. In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt.

Die Stadt Detmold hat jetzt mit der "Lärmaktionsplanung" begonnen.

Europäische Umgebungslärm-Richtlinie

Ein Ziel der Gemeinschaftspolitik der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Instrumente der Lärmminderungsplanung

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend,
  • Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung
    bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.

Lärmminderungsplanung in Detmold: 1. und 2. Stufe

In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen  mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz / Jahr erstellt.  --> Stufe 1.

In der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung waren Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / Jahr zu erstellen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Stadtgebiet von Detmold den Umgebungslärm flächendeckend und die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm der Bundes- und Landesstraßen in verschiedenen Karten dargestellt.

Diese Karten wurden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).

Während einer umfangreichen Beteiligungsphase (Juli 2012 - Januar 2013)  konnten alle Interessierten  persönlich, schriftlich oder elektronisch Vorschläge machen,  die zu einer Lärmminderung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie beitragen, sowie die ruhigen Bereiche im Stadtgebiet nennen, die erhalten werden sollten

Diese Vorschläge sind zusammen mit der Lärmkartierung die Grundlage für die bevorstehende Lärmaktionsplanung, zu der die Gemeinden für Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8219 Kfz / 24h (3 Mio. Kfz / Jahr) gesetzlich verpflichtet sind.

NRW-Webseite "Umgebungslärm"

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) und das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) haben zum Thema Umgebungslärm eine gemeinsame Webseite eingerichtet.

Unter www.umgebungslaerm.nrw.de finden Sie ausführliche Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben. Alle mit der Umgebungslärmrichtlinie in Zusammenhang stehenden Gesetze und Regelwerke sind auf der Webseite im Wortlaut angegeben. Auch hier sind die Ergebnisse der Lärmkartierung für Detmold einsehbar.

Lärmschutz

Stufe 2:

Broschüre

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Stufe 2: Ergebnisse

Straßenverkehr 24 h

Ausschnitt DT als pdf
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Straßenverkehr Nacht