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Inhaltsbereich | Hauptnavigation | Hilfe | Schnellsuche |Von den Verboten der Baumschutzsatzung kann unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, insbes. eine Genehmigung zur Fällung bzw. zum Rückschnitt eines geschützten Baumes (--> § 5 BaumSchS).
Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Sie können den Antrag stellen:
O mit folgenden Vordrucken: Word.doc PDF
O online mit E-Mail-Formular
O formlos, als E-Mail, Brief oder Fax an untenstehende Adresse:
Stadt Detmold
-6.5-
Postfach
32754 Detmold
Fax: 05231 977 699