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Antrag auf Ausnahmegenehmigung der BaumSchS

Von den Verboten der Baumschutzsatzung kann unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, insbes. eine Genehmigung zur Fällung bzw. zum Rückschnitt eines geschützten Baumes (--> § 5 BaumSchS).

Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Sie können den Antrag stellen:

     O   mit folgenden Vordrucken:    Word.doc      PDF

     O   online mit  E-Mail-Formular

     O   formlos, als E-Mail,  Brief oder Fax an untenstehende Adresse:

Stadt Detmold
-6.5-
Postfach
32754 Detmold

Fax: 05231 977 699