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Baumschutzsatzung

Die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Detmold" (= Baumschutzsatzung, BaumSchS) wurde vom Rat der Stadt beschlossen und trat in der aktuellen Fassung am 26.09.2001 in Kraft.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Inhalte der Satzung kurz zusammengefasst. Den kompletten Satzungstext finden Sie hier.

Wo gilt die Baumschutzsatzung?

   O   im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
   O   innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 

Welche Bäume sind durch die Satzung geschützt?

   O   Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm oder mehr
         (= ca. 32 cm Durchmesser), gemessen in 1 m Höhe über dem Boden

   O   mehrstämmige Bäume, bei denen mindestens ein Stamm einen Umfang
        von 50 cm oder mehr hat (= ca. 16 cm Durchmesser)

Nicht geschützt sind Fichten,Lärchen,Pappeln, und Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien

Was ist erlaubt?

   O   Fachgerechte Maßnahmen zur Pflege geschützter Bäume, also z. B.:  
         Herausschneiden einzelner trockener Äste;
         dabei darf die weitere Entwicklung des Baumes sowie 
         sein charakteristisches Aussehen nicht beeinträchtigt werden.

   O   Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr: 
         z. b. bei akuter Umsturzgefahr 
         In diesem Fall ist der Stadt Detmold unverzüglich die Maßnahme und
         die Ursache der Gefahr zu melden.

Wann verstoßen Sie gegen die Baumschutzsatzung?

   O   Wenn Sie geschützte Bäume ohne Ausnahmegenehmigung fällen,
         schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich verändern,
         z. B. übermäßig beschneiden, so daß sie ihr charakteristisches
         Aussehen verlieren. Dieses Verbot gilt für den gesamten Baum -
         vom Wurzelwerk über den Stamm bis zur Baumkrone!

   O   Wenn Sie Anordnungen zur Pflege und Erhaltung geschützter Bäume
         nicht befolgen

   O   Wenn Sie geschützte Bäume im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
         nicht in den Lageplan eintragen bzw. falsche Angaben zu den
         betroffenen Bäumen machen.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Bei Mißachtung der Baumschutzsatzung muß der entstandene Schaden behoben werden, z. B. durch Ersatzpflanzungen,  und es kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro verhängt werden.

Wann gibt es eine Befreiung von der Baumschutzsatzung? 

   O   wenn von dem Baum Gefahren für Personen und Sachen ausgehen, 
         und Sie die Gefahr nicht auf andere Weise beheben können,

   O   wenn der Baum krank ist, und der Aufwand für die Erhaltung Ihnen
         nicht zugemutet werden kann,

   O   wenn die zulässige Bebauung Ihres Grundstückes durch den Baum
         unzumutbar beeinträchtigt wird,

   O   wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde
         und die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist,

   O   wenn die Befreiung im öffentlichen Interesse oder rechtlich geboten ist.

Welche Ersatzleistungen sind notwendig?

Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstückes geschützte Bäume ohne Genehmigung entfernt oder zerstört haben, müssen Sie dem Wert der Bäume entsprechende Ersatzpflanzungen vornehmen (Pflanz-Tipps und Artenlisten finden Sie hier). Schädigungen müssen Sie fachgerecht beseitigen (lassen)

Wenn Sie geschützte Bäume mit Ausnahmegenehmigung entfernen (z. B. weil das Grundstück bebaut wird), dann müssen Sie entsprechend Bäume als Ersatz pflanzen und erhalten.

Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, muß eine Ausgleichszahlung geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Wert der entfernten Bäume richtet. Diese Zahlung verwendet die Stadt Detmold zweckgebunden für Ersatzpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches.

Wie bekommen Sie eine Befreiung von der Satzung?

Eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von der Baumschutzsatzung müssen Sie schriftlich beantragen und begründen; Vordrucke finden Sie hier; Sie können den Antrag auch online per E-Mail-Formular stellen  (die Formulare sollen Ihnen die Arbeit erleichtern - Sie sind aber nicht daran gebunden, sondern können einen formlosen Antrag stellen).

Falls Sie innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens Baumfällungen beantragen möchten, sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Kronendurchmesser einzutragen.

Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

ist das Team Umweltschutz der Stadt Detmold:

Stadt Detmold
Fachbereich Stadtentwicklung 
Team Umweltschutz
Ferdinand-Brune-Haus
Rosental 21
32756 Detmold

Brief-Anschrift:
Postfach
32754 Detmold

Ihre Ansprechpartner in Sachen Baumschutz:

   O   Allgemeine Baumschutzangelegenheiten:
        Frau Dr. Schäfer-Dubbert     Tel. 05231 977 740    E-Mail
        Herr Sauter                       Tel. 05231 977 313    E-Mail

   O   Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren
         Frau Heine            Tel. 05231 977 368    E-Mail

Fax: 05231/977 699 

Rufen Sie uns an!

Wir sehen uns Ihren Baum an und beraten Sie bei Fragen und Zweifelsfällen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot und helfen Sie mit, daß Detmold weiterhin eine »wunderschöne Stadt« bleibt.


                                                                    .

"Baum des Jahres":
2005: Rosskastanie; 2006: Schwarzpappel; 2007: Kiefer; 2008: Walnuss
(Q: eigene; Kuratorium "Baum des Jahres"/Rohloff; Wikipedia)