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Fristen

Wann müssen private Abwasserleitungen geprüft werden?

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW durchzuführen:

  • beim Neubau unmittelbar nach der Herstellung und vor der Inbetriebnahme,
  • nach Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage (Erweiterung oder Sanierung),
  • bei bestehenden Grundstücksentwässerungsleitungen spätestens bis zum 31.12.2015 (gesetzliche Frist für die "Erstprüfung"),
  • Wiederholungsprüfungen sind im Regelfall nach 20 Jahren durchzuführen.

Die Stadt Detmold hat aufgrund unterschiedlicher Prioritäten veränderte Fristen für verschiedene Bereiche innerhalb des Stadtgebietes festgelegt bzw. wird diese festlegen. Die Abänderung von Fristen erfolgt per Satzung.

Vorgezogen werden Fristen in Wasserschutzgebieten und Fremdwassersanierungsgebieten.

Eine Fristverlängerung für einzelne Bereiche über das Jahr 2015 hinaus und eine Streckung der Fristen bis Ende 2023 wird zur Zeit im Fachausschuss beraten.

Ansprechpartner

Stadt Detmold
Fachbereich 5
Team 5.1 "Abwasseranlagen
und Gewässer"

Ferdinand-Brune-Haus
Rosental 21
32756 Detmold

Guido Hilker
Telefon 05231/977-678
Telefax 05231/977-8678
g.hilker(at)detmold.de