Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen werden den Nutzungsberechtigten auf bestimmte Zeit überlassen. In der Regel werden die Grabstätten bei einem Sterbefall abgegeben. Ferner ist es aber möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Wahlgrabstätten zur Vorsorge für den eigenen Todesfall im Vorverkauf zu erwerben.
Über die auf den verschiedenen Friedhöfen jeweils verfügbaren Grabarten und Grabstätten, über eventuelle Besonderheiten bei der Vergabe von Nutzungsrechten oder der Belegung von Grabstätten berät und informiert die Friedhofsverwaltung.
Auf den städtischen Friedhöfen stehen verschiedene Arten von Grabstätten zur Verfügung:
- Reihengräber für Sargbeisetzungen sowie Urnenreihengräber werden der Reihe nach für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit abgegeben. Die Lage des Reihengrabes ist nicht frei wählbar, sondern wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt. Reihengräber sind Einzelgräber, d. h. in jeder Grabstätte darf jeweils nur ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden. Damit ist hier die gemeinsame Beisetzung etwa von Ehepartnern in einer Grabstätte nicht möglich. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab erlischt mit Ablauf der Ruhezeit und kann nicht verlängert werden. Die gärtnerische Pflege des Grabes erfolgt durch oder im Auftrag der Angehörigen.
- Wahlgrabstätten für Sargbeisetzungen werden mit einer oder mehreren Lagerstellen abgegeben. Die Grablage kann unter den zur Verfügung stehenden Grabstätten frei ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht muss mindestens für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit, es kann jedoch auch für einen längeren Zeitraum erworben werden. Die Nutzungszeit kann auch später verlängert werden. Wahlgrabstätten mit mehreren Lagerstellen sind als Familiengrabstätten nutzbar, d. h. die gemeinsame Beisetzung von Ehegatten oder Familienangehörigen ist möglich. Ferner dürfen in jeder Lagerstelle eines Wahlgrabes zusätzlich zu einem Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die gärtnerische Pflege der Wahlgrabstätten erfolgt durch oder im Auftrag der Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen.
- Urnenwahlgräber können für die Beisetzung von bis zu vier Urnen genutzt werden. Wie bei den Wahlgräbern für Sargbeisetzungen kann die Lage auf dem Friedhof ausgesucht werden. Die Nutzungszeit wird mindestens für die Dauer der Ruhezeit von Urnen, - 20 Jahre -, vereinbart, sie kann aber auch verlängert werden. Die gärtnerische Pflege des Grabes erfolgt durch oder im Auftrag der Angehörigen.
- Reihenpflegegräber stehen in einem besonderen Grabfeld auf dem Waldfriedhof Kupferberg zur Verfügung. Es sind Reihengräber für Sargbeisetzungen, die im Todesfall einzeln und der Reihe nach abgegeben werden. Reihenpflegegräber werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und auf Dauer der 20-jährigen Ruhezeit gepflegt. Die Gestaltung des Reihenpflegegrabfeldes legt die Friedhofsverwaltung fest. Eine Änderung der Gestaltung einzelner Grabstätten durch die Angehörigen ist nicht möglich. Die Nutzungzeit von Reihenpflegegräbern kann nicht verlängert werden.
- Urnenpflegegräber sowie Urnenpflegewahlgräber können zurzeit nur auf dem Alten Friedhof bzw. dem Landfriedhof an der Blomberger Straße erworben werden. Diese Grabstätten liegen innerhalb einheitlich, mit bodendeckender Bepflanzung gestalteter Grabfelder. Anlage, Bepflanzung und Pflege wird seitens der Stadt Detmold gewährleistet. Es ist jedoch möglich, auf den einzelnen Grabstellen ein Grabmal (Kissenstein) sowie individuellen Grabschmuck aufzulegen. Urnenpflegegräber sind der Grabart nach Urnenreihengräber, die für die Beisetzung jeweils nur einer Aschenurne vorgesehen sind und auf Dauer der (nicht verlängerbaren) 20-jährigen Ruhezeit abgegeben werden. Demgegenüber können in Urnenpflegewahlgräbern bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Damit wird z.B. eine gemeinsame Beisetzung von Ehe- oder Lebenspartnern möglich. Das Nutzungsrecht an einem Urnenpflegewahlgrab kann auch für einen längeren Zeitraum erworben bzw. später verlängert werden.
- Rasengrabfelder für Sargbestattungen sowie für Urnenbeisetzungen (Reihenrasengräber und Urnenrasengräber) stehen auf dem Waldfriedhof Kupferberg zur Verfügung. Die Grabflächen werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und Unterhalten. Die einzelnen Grabstellen werden auf Dauer der 20-jährigen Ruhezeit abgegeben und können nicht verlängert werden. Eine individuelle Grabgestaltung sowie die gärtnerische Ausschmückung und Pflege ist bei dieser Grabart nicht möglich, jedoch dürfen die Grabstellen durch flache, bündig mit der Oberfläche abschließende Grabplatten gekennzeichnet werden.
- Anonyme Urnenbeisetzungen erfolgen zurzeit in Gemeinschaftsfeldern auf dem Alten Friedhof an der Blomberger Straße sowie auf dem Waldfriedhof Kupferberg. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Kennzeichnung innerhalb der Gräberfelder. Die genaue Beisetzungsstelle bleibt anonym, d. h. auch die Angehörigen erhalten keine näheren Angaben darüber. Aus diesem Grund ist die Teilnahme von Angehörigen während der Beisetzung am Grabe nicht möglich. Anonyme Urnengräber werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt. Ein Nutzungsrecht entsteht nicht.
- Urnenwaldgräber können auf dem Waldfriedhof Kupferberg erworben werden. Dabei erfolgt die Urnenbeisetzung in einem bewaldeten Friedhofsteil, der in seinem naturnahen Charakter belassen bleibt. Eine individuelle Gestaltung, Ausschmückung oder gärtnerische Pflege der einzelnen Grabstellen ist daher nicht möglich. Auch dürfen keine Grabmale errichtet oder besondere Grabkennzeichnungen angebracht werden. In absehbarer Zeit soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, Namen und Lebensdaten der im Urnenwald Beigesetzten an einem zentralen Grabmal anzubringen.
- Auf dem Waldfriedhof Kupferberg steht für Verstorbene muslimischen Glaubens, unabhängig von der Nationalität oder Glaubensrichtung, ein besonderes muslimisches Gräberfeld zur Verfügung. Alle Gräber werden so ausgerichtet, dass die Verstorbenen, auf der rechten Seite liegend, Mekka zugewandt sind.
- Neben den o.g. Grabarten stehen auf vielen Friedhöfen Kinderreihengräber zur Beisetzung von Verstorbenen bis zu drei Jahren (Nutzungszeit 15 Jahre) sowie auf dem Waldfriedhof Kupferberg ein Grabfeld zur Beisetzung von Fehlgeburten zur Verfügung.
- Besondere Arten von Grabstätten sind daneben noch die Kriegs- und Ehrengräber.
Es stehen nicht auf allen Friedhöfen sämtliche oben aufgeführte Grabarten zur Verfügung.