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Google Street View nicht erwünscht

Mit Ratsbeschluss vom 26.11.2009 dokumentiert die Stadt Detmold, dass Google Street View in Detmold unerwünscht ist.

Dem Unternehmen Google wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Stadt Detmold sich gegen die Veröffentlichung der von Google Street View im Stadtgebiet erfassten Daten im Internet wendet und weitere Datenerfassungen nicht wünscht.

Desweiteren unterstützt die Stadtverwaltung die Bürger in der Wahrnehmung ihrer Persönlichkeitsrechte gegenüber Google Street View in soweit, dass sie

  • die Bürger auf der Homepage der Stadt bzw. im Bürgerbüro über Rechte und Pflichten von Google Street View informiert und den Bürgern ein
  • Widerspruchsformular sowohl online als auch auf Anfrage als Druckversion über das Bürgerbüro zugänglich macht.“

Ausführliche Informationen zum Thema Google Street View bietet auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Google Maps Street View: Online-Funktion zur Unkenntlichmachung von Grundstücken und Gebäuden

E-Mail von Google Street View:

Wie angekündigt haben wir vor Kurzem eine Online-Funktion gestartet mit der Sie Ihr Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View durch uns unkenntlich machen lassen können.

Diese Funktion steht Ihnen jetzt unter http://www.google.de/streetview zur Verfügung.

Mithilfe dieser Funktion können wir zuverlässiger sicherstellen, das richtige Haus bzw. Grundstück zu entfernen. Sollten Sie die Online-Funktion nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte einen Brief an folgende Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Zunächst startet Street View in den folgenden Städten: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Bearbeitung Ihres Antrags und die Unkenntlichmachung von Abbildungen vor der Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) nimmt einige Zeit in Anspruch. Daher können wir Anträge, die die oben genannten Städte betreffen, nur bis zum

15. September 2010

entgegennehmen.

Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion bis auf Weiteres verfügbar.

Sofern sich Ihr Widerspruch auf die Abbildung einer Person oder eines Fahrzeugs bezieht, welche sich nicht auf dem von Ihnen angegebenen Grundstück befinden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es uns nur anhand sehr präziser und zutreffender Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme und einer detaillierten Beschreibung der Person bzw. des Fahrzeugs möglich ist, die entsprechende Aufnahme zu ermitteln. Sollten Sie solche Angaben machen können, senden Sie diese bitte an die oben angegebene Postanschrift.
Falls Sie sich fragen, wie Sie Street View sinnvoll nutzen können – hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:

Street View ist eine neue Funktion unseres Kartendienstes Google Maps und gibt es bereits für mehr als 20 Länder weltweit. Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel das Kolosseum in Rom oder Disneyland Paris, können Sie nun in einer 360-Grad-Ansicht erleben. Bei der Planung Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise können Sie nicht nur das Hotel, sondern auch dessen Nachbarschaft kennenlernen. Auch wenn Sie umziehen möchten, erkunden Sie einfach mit Street View die Gegend, so als wären Sie direkt vor Ort.

Probieren Sie Street View doch selbst einfach mal aus unter http://www.google.de/streetview .

Herzliche Grüße

Ihr Street View Team

Google Germany GmbH

im Auftrag der Google Inc.

Google Germany GmbH

ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

AG Hamburg, HRB 86891, Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Geschäftsführer: John Herlihy, Graham Law, Lloyd Martin, Kent Walker