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Inhaltsbereich | Hauptnavigation | Hilfe | Schnellsuche |Den Amtsgerichten sind zahlreiche Aufgaben zugewiesen. Sie befassen sich mit Straf- und Bußgeld- sachen sowie mit zivil- und familienrechlichen Streitigkeiten.
Darüber hinaus sind sie im Rahmen der sog. Freiwilligen Gerichtsbarkeit für viele Dinge zuständig, die zu unserem täglichen Leben gehören. Die Stichworte hierzu reichen von "Adoption" über "Betreuung", "Grundbuch", "Handelsregister", "Kirchenaustritt", "Nachlasssachen" bis hin zu "Vereinsgründung".
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