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Inhaltsbereich | Hauptnavigation | Hilfe | Schnellsuche |Nach dem § 1 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) besteht der Haushaltsplan aus:
1. dem Ergebnisplan,
2. dem Finanzplan,
3. den Teilplänen,
4. dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Nach § 1 Absatz 2 GemHVO NRW sind dem Haushaltsplan
1. der Vorbericht,
2. der Stellenplan,
3. die Bilanz des Vorvorjahres,
4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5. eine Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppe und einzelne Ratsmitglieder,
6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals,
8. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
9. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben
beizufügen.
Unter den nachstehenden Links können Sie die Haushaltspläne und die Einzelbudgetbücher der Fachbereiche der Stadt Detmold aufrufen:
Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 19.12.2012 wurde der Jahresabschluss 2009 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang
Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Daneben wird zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner gem. § 112 GO NRW a. F. ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts veröffentlicht (Beteiligungsbericht 2009).
Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 01.03.2012 wurde der Jahresabschluss 2008 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang
Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Daneben wird zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner gem. § 112 GO NRW a.F. ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts veröffentlicht (Beteiligungsbericht 2008)."