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Haushaltsplan (Budgetbuch)

Nach dem § 1 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) besteht der Haushaltsplan aus:

1. dem Ergebnisplan,
2. dem Finanzplan,
3. den Teilplänen,
4. dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.

Nach § 1 Absatz 2 GemHVO NRW sind dem Haushaltsplan

1. der Vorbericht,
2. der Stellenplan,
3. die Bilanz des Vorvorjahres,
4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5. eine Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppe und einzelne Ratsmitglieder,
6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals,
8. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
9. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben

beizufügen.

Unter den nachstehenden Links können Sie die Haushaltspläne und die Einzelbudgetbücher der Fachbereiche der Stadt Detmold aufrufen:

Budgetbuch 2013

Budgetbuch-2013.pdf

Budgetbuch 2012

BB-2012-endgu__776_ltig.pdf

3.2 M

Entwurf Budgetbuch 2012

Budgetbuch-2012-Entwurf.pdf

3.1 M

Budgetbuch 2011

BBuch-2011.pdf

2.8 M

Jahresabschluss 2009 und Beteiligungsbericht 2009

Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 19.12.2012 wurde der Jahresabschluss 2009 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus

1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang

Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Daneben wird zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner gem. § 112 GO NRW a. F. ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts veröffentlicht (Beteiligungsbericht 2009).

Beteiligungsbericht 2009

Beteiligungsbericht2009.pdf

726 K

Jahresabschluss 2008 und Beteiligungsbericht 2008

Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 01.03.2012 wurde der Jahresabschluss 2008 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang

Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Daneben wird zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner gem. § 112 GO NRW a.F. ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts veröffentlicht (Beteiligungsbericht 2008)."

Beteiligungsbericht 2008

Beteiligungsbericht_2008_.pdf

548 K