Haushaltsplan 2009 (Budgetbuch 2009)
Nach dem § 1 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) besteht der Haushaltsplan aus:
- dem Ergebnisplan,
- dem Finanzplan,
- den Teilplänen,
- dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Nach § 1 Absatz 2 GemHVO NRW sind dem Haushaltsplan beizufügen:
- der Vorbericht,
- der Stellenplan,
- die Bilanz des Vorvorjahres,
- eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
- eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
- eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
- eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Absatz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
- die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
- eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist,
- in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben.
Nach § 1 Absatz 3 GemHVO NRW sind den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr zu veranschlagenden Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen die Ergebnisse der Rechnung des Vorvorjahres und die Haushaltspositionen des Vorjahres voranzustellen und die Planungspositionen der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre anzufügen.
Unter dem nachstehenden Link können sie den Haushaltsplan 2009 (Budgetbuch 2009) der Stadt Detmold aufrufen: Stadt Detmold-Budgetbuch 2009.pdf
Eröffnungsbilanz