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Inhaltsbereich | Hauptnavigation | Hilfe | Schnellsuche |Nach dem § 1 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) besteht der Haushaltsplan aus:
1. dem Ergebnisplan,
2. dem Finanzplan
3. den Teilplänen,
4. dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Nach § 1 Absatz 2 GemHVO NRW sind dem Haushaltsplan
1. der Vorbericht,
2. der Stellenplan,
3. die Bilanz des Vorvorjahres,
4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5. eine Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen,
6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Absatz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,
9. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist,
10. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen.
Unter den nachstehenden Links können sie den Haushalsplan 2011 (Budgetbuch 2011) und die Einzelbudgetbücher der acht Fachbereiche der Stadt Detmold aufrufen: