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Haushaltsplan 2009 (Budgetbuch 2009)

Nach dem § 1 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) besteht der Haushaltsplan aus:

Nach § 1 Absatz 2 GemHVO NRW sind dem Haushaltsplan beizufügen:

Nach § 1 Absatz 3 GemHVO NRW sind den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr zu veranschlagenden Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen die Ergebnisse der Rechnung des Vorvorjahres und die Haushaltspositionen des Vorjahres voranzustellen und die Planungspositionen der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre anzufügen.
Unter dem nachstehenden Link können sie den Haushaltsplan 2009 (Budgetbuch 2009) der Stadt Detmold aufrufen: Stadt Detmold-Budgetbuch 2009.pdf

Eröffnungsbilanz

Eroeffnungsbilanz_01-01-2008.pdf

1.1 M