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• Anlaufstelle in allen Angelegenheiten des Ausländerbeirates
• Anlaufstelle für ausländische und deutsche EinwohnerInnen
• Kontaktstelle für Institutionen, Verbände, Vereine etc.
• Kontaktvermittlung zu Mitgliedern des Ausländerbeirates
• Bei speziellen Fragen von Seiten der Migrantinnen und Migranten werden
Wir versuchen, geeignete Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zu finden- Wir möchten Anregungen, Förderungen und Ideen aufnehmen und umsetzen.
Sprechstunde des Ausländerbeirates jeden 1. Donnerstag im Monat 17.00 bis 18.00 Uhr nach Voranmeldung in der Bürgerberatung Grabenstr. 1
Kontakt über Email:hylkje@web.de
Unsere Organisation
Seit den Wahlen am 07. November 1999 besteht der Ausländerbeirat in Detmold aus zwölf gewählten Mitgliedern und fünf vom Ausländerbeirat bestimmten Beratern:
• Vorsitzende: Hylkje Schilling-Hoekstra
• Stellv. Vorsitzender: Iradj Nassiri
Beiratsmitglieder:Margarete Boomers, Marina Charikadze-Bickel, Eva-Marie Cramer-Weiß, Ingo Hagemeister, Mouloukou Souleymane Kaba, Nargiza Lashkhi Roiaz-Latso, Kachi Rojas Lazo, Ahmet Senerge, Christine Weber.
Berater:Frau Argun, Anna-Elisabeth Hohaus, Angelika Kasten, Michael Raeth, Christ-Dore Richter.
Wir suchen Gespräche mit anderen Einrichtungen, sei es im kulturellen, schulischen oder sozialen Bereich. Hierzu gehören vor allem Ratsgremien, Parteien, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften.Darüber hinaus aber auch ausländische Vereine, deutsch-ausländische Freundeskreise, religiöse Gemeinden, ausländische Geschäfte und Unter-nehmen etc. Ziel ist es, ein gesamtes städtisches Konzept anzustreben, um mit vielen Partnern mehr Integration und Toleranz zu bewirken.
Rechtliche Grundlagen
• Lt. §27 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung vom 14. Juli 1994 ist in Gemeinden und Städten mit mindestens 5000 ausländischen EinwohnerInnen ein Ausländerbeirat einzurichten:
• Absatz 1:(...) Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens fünf und höchsten 29 Mitgliedern.
• Absatz 2:Die Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. (...)
• Absatz 8:Der Ausländerbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Ausländerbeirates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Ausländerbeirates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. (...)
• Absatz 9:Der Ausländerbeirat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Unsere Aufgaben
Kommunale Ausländerbeiräte erfüllen eine Querschnittsaufgabe, in dem sie die Interessen aller Migrantinnen und Migranten in unterschiedlichen Bereichen vertreten.
Beratung kommunaler Gremien:
• Ausländerspezifische- und relevante Interessen vertreten
• Verwaltung, Rat, Bezirksvertretung, Ausschüsse beraten
• Entscheidungsprozesse verbessern
• Frühzeitig über anstehende Probleme informieren
• Empfehlungen / Stellungnahmen entwickeln / weiterleiten
• Anfragen und Anträge stellen
• Sachkundige EinwohnerInnen vorschlagen
Integration der ausländischen Bevölkerung:
• Interessen aller AusländerInnen vertreten
• Maßnahmen initiieren und durchführen / Kontakte fördern
• Mit Institutionen, Vereinen, Verbänden kooperieren
• Öffentlichkeitsarbeit durchführen
Linksammlung
www.integrationsbeauftragte.de
www.integrationsbeauftragter.nrw.de
www.owl-interkulturell.de
www.laga-nrw.de
www.proqua.de
www.akademie-klausenhof.de