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Schulsatzung

Die Johannes-Brahms-Schule ist eine öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung der sie tragenden Kommunen, die Elemente der außerschulischen Jugendbildung, der schulischen Bildung und der Weiterbildung in sich vereint und Aufgaben der Kunst- und Kulturpflege erfüllt.

Die Satzung formuliert weitere Aufgaben, Rechtsstellung und Gremien der Musikschule.

Schulordnung

Aufgabe der Johannes-Brahms-Schule ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen und eine Studienvorbereitende Ausbildung durchzuführen.

Die Schulordnung regelt verbindlich die Rechtsbeziehung zwischen der Johannes-Brahms-Schule und ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Mit der Aufnahme in die Musikschule erkennen diese die erlassene Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung enthält die ab 1.9.2010 gültigen Tarife für alle Unterrichtsformen und - angebote sowie Mietinstrumente. Sie gibt Auskunft über die vielfachen Möglichkeiten der Ermäßigung.

Strukturplan Musikschule

Im Strukturplan beschreibt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) das Konzept und den Aufbau einer Musikschule. Auf ihn beziehen sich die VdM-Rahmenlehrpläne für sämtliche Unterrichtsfächer. Um einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebotes in ganz Deutschland zu gewährleisten, ist er für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.

Strukturplan-Graphik

Die Graphik zum Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) vermittelt in einer optischen Zusammenfassung den Aufbau einer dem Verband angescbhlossenen Musikschule.