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Im Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass sowohl die Rats- wie auch die Ausschussmitglieder, die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, Auskunft über ihren Beruf, über Beraterverträge sowie über Mitgliedschaften in Organen und Funktionen in Vereinen erteilen müssen.

Der Rat der Stadt Detmold hat beschlossen, dass diese Auskünfte im Internet veröffentlicht werden. Die Darstellung wird noch ergänzt werden.

Die Informationen werden Ihnen als PDF-Dateien bereitgestellt.


Stadt Detmold