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Zugänglichkeit von Gebäuden
Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich (evtl. kleinere Hilfen bei Rampe oder Türöffnung nötig):
- stufenlos oder über Rampe (leichte Steigung)
- Türbreite ab 80 cm
- Aufzug: Tiefe ab 120 cm u. Türbreite ab 80 cm
Für Rollstuhlfahrer eingeschränkt zugänglich
(d.h. abhängig von Rollstuhlmaßen und evtl. stärkere Hilfestellung - bei Rampen usw.- nötig):
- 1 Stufe oder über Rampe (starke Steigung)
- Türbreite 65 cm bis 79 cm
- Aufzug: Tiefe 90 cm bis 119 cm oder Türbreite 65 cm bis 79 cm
Für Menschen mit Gehbehinderungen (noch) zugänglich:
- 2 bis 5 Stufen
- Türbreite unter 65 cm
- Aufzug: Tiefe unter 90 cm oder Türbreite unter 65 cm
Hinweise für Menschen mit Hörbehinderungen
Dieses Zeichen macht auf Zusatzeinrichtungen (z.B. Lautsprecher oder Induktionsanlage) bzw. Zusatzangebote
(z.B. spezielle Fahrschulkurse) für Hörbehinderte aufmerksam.
Bei Bedarf besteht Anspruch auf Bereitstellung einer / eines Dolmetscher/in für Gehörlose bei Gerichten und Verwaltungsverfahren.
Soziale Teilnahme
Dieses Zeichen weist darauf hin, bei welchen Einrichtungen im Freizeitbereich Menschen mit Behinderungen, insbesondere Menschen mit geistigen Behinderungen, Angebote zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten (z.B. Kirchliche Gruppen) oder besondere Unterstützung (z.B. Stadtbücherei) erhalten
Behinderten-WC
- voll zugänglich
- eingeschränkt zugänglich
<typohead type="1"> </typohead>
<typohead type="1">ERLÄUTERUNGEN</typohead>
Türbesonderheiten:
Auf Türmerkmale wird nur verwiesen, wenn sie besondere Erleichterungen (z.B. Automatiktür) oder Erschwernisse (z.B. extrem schwergängige, nach außen öffnende Türen, die Hilfe unbedingt erforderlich machen) für Rollstuhlfahrer darstellen.
Parkplatz:
Ist ein Besucherparkplatz vorhanden, so wird dies durch das Zeichen " P " angezeigt.
Sind Behindertenparkplätze vorhanden, so wird darauf hingewiesen.
Gebäudeauswahl:
In einigen Bereichen (z.B. bei Ämtern) werden auch Gebäude aufgeführt, die für Rollstuhlfahrer/innen bzw. Menschen mit schweren Gehbehinderungen nicht zugänglich sind.
Im Hotel- und Gaststättenbereich wurde eine Positivauswahl getroffen.
Bei fehlender Ortsteilangabe liegt das genannte Gebäude im Kernstadtbereich von Detmold.
Wenn keine Vorwahl angegeben ist, gilt die allgemeine Detmolder Vorwahl 05231.
Die im Stadtführer enthaltenen Angaben beruhen schwerpunktmäßig auf der Situation, wie sie im Erhebungszeitraum Anfang 2004 vorlag.
Im Laufe der Zeit können sich aber (z.B. durch Umzug oder Umbau) Veränderungen ergeben.
Wir bitten, dies zu berücksichtigen und uns mögliche Änderungen unter der email-adresse buergerberatung(at)detmold.de mitzuteilen.
Interessante Seiten im Internet:
www.alt-jung.de/detmold/index.htm
www.behindertenbeauftragter.de
www.lebenmitbehinderungen.nrw.de
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