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Europawahl in Deutschland

Am 07. Juni 2009 wählen die BürgerInnen der Europäischen Union zum 7.  Mal das Europäische Parlament.

Die Wahl findet zu dem von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft selbst festgelegten Termin statt, der in einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis zu dem unmittelbar nachfolgenden Sonntag fallen muss.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten. Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der 99 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals direkt von den BürgerInnen gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas alle fünf Jahre, letztmals in 2004, zu den Wahlurnen.

Hinweis für Unionsbürger:

An der Europawahl am 07. Juni 2009 können in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) teilnehmen. Seit der Europawahl 1994 kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf von einem Unionsbürger jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare, sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für EU-Bürger" unter www.bundeswahlleiter.de.

Informationen zur Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland bzw. EU-Bürger/-innen in Deutschland bietet der Bundeswahlleiter auf seiner Homepage an.

(Achtung: Durch den Link verlassen Sie die Seiten der Stadt Detmold)

Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters können auf die entsprechenden Anträge