Schnellnavigation

Bitte wählen Sie einen Inhaltsbereich:

Inhaltsbereich | Hauptnavigation | Hilfe | Schnellsuche |

Hilfe


Sie können unsere Hauptrubriken über folgende Tastenkürzel erreichen:

Folgende Zusatzfunktionen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hauptnavigation

Inhalte

Förderprogramm Naturschutz

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.

Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes:

  • Wiederbegründung, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen,
  • Pflege und Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen usw.,
  • Entschlammungs- und Säuberungsmaßnahmen an Tümpeln, Teichen und Flussaltarmen,
  • Pflege von Einzelbäumen, Kopfweiden, Baumgruppen und Alleen außerhalb des Waldes, die für das Orts- bzw. Landschaftsbild oder aus ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind,
  • die Erhaltung und Gestaltung von biologisch wertvollen Steinbrüchen oder sonstigen Erdaufschlüssen,
  • Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden,
  • Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen, Anlegung von Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsplätzen für bedrohte Tierarten und ggf. die Aufzucht von Jungtieren der geschützten Arten.

Das Förderprogramm in Stichworten:

   
Programm: Zuwendungen für Maßnahmen der Landschaftspflege
und des Naturschutzes
Träger: Land NRW
Art der Förderung: Zuschuss
Höhe der Förderung: 40 - 80 % der Kosten bzw.
Festbeträge (z. B. je Baum)
Abwicklung über: Kreis Lippe
Antragsformular: vom Kreis Lippe oder als Word-Datei (s.u.)
Information: Kreis Lippe
   

Ansprechpartner beim Kreis Lippe

   
  Untere Landschaftsbehörde
Wer: Herr Gehler / Frau Linnemann
Wo: Kreishaus, Felix-Fechenbach-Str. 5
Zi. 629 / 668
(nach telef. Terminabsprache)
Adresse: Postfach - 32754 Detmold
Telefon: 05231 62-629 / 62-6680
E-mail: d.linnemann@lippe.de
   

Förderbedingungen:

Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, dass die geplanten  Maßnahmen langfristig, mindestens jedoch 15 Jahre erhalten, gepflegt und ggf. erneuert werden.

Auch ein vorgelegter Pachtvertrag über diesen Zeitraum erfüllt diese Voraussetzung.

Antragsunterlagen:

  • Übersichtsplan 1:25000
  • Lageplan 1:5000
  • Gestattungs- oder Pachtverträge
  • Längs- und Querschnittzeichnungen z.B. bei Anlage von Teichen

Anträge für das jeweilige Folgejahr sind bis zum 15.9.eines jeden Jahres einzureichen.

Förderrichtlinien:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes (Förderrichtlinien Naturschutz – Fö-Na 01)

Rd.Erl des Ministers für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16.03.2001 III-6-618.01.02.00 Fundstelle: Minersterialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr.25 vom 23.April 2001

>>> zurück zur Übersicht Förderprogramme <<<