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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.
Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes:
| Programm: | Zuwendungen für Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes |
| Träger: | Land NRW |
| Art der Förderung: | Zuschuss |
| Höhe der Förderung: | 40 - 80 % der Kosten bzw. Festbeträge (z. B. je Baum) |
| Abwicklung über: | Kreis Lippe |
| Antragsformular: | vom Kreis Lippe oder als Word-Datei (s.u.) |
| Information: | Kreis Lippe |
| Untere Landschaftsbehörde | |
| Wer: | Herr Gehler / Frau Linnemann |
| Wo: | Kreishaus, Felix-Fechenbach-Str. 5 Zi. 629 / 668 (nach telef. Terminabsprache) |
| Adresse: | Postfach - 32754 Detmold |
| Telefon: | 05231 62-629 / 62-6680 |
| E-mail: | d.linnemann@lippe.de |
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, dass die geplanten Maßnahmen langfristig, mindestens jedoch 15 Jahre erhalten, gepflegt und ggf. erneuert werden.
Auch ein vorgelegter Pachtvertrag über diesen Zeitraum erfüllt diese Voraussetzung.
Antragsunterlagen:
Anträge für das jeweilige Folgejahr sind bis zum 15.9.eines jeden Jahres einzureichen.
Förderrichtlinien:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes (Förderrichtlinien Naturschutz – Fö-Na 01)
Rd.Erl des Ministers für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16.03.2001 III-6-618.01.02.00 Fundstelle: Minersterialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr.25 vom 23.April 2001
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