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Förderprogramme Denkmalschutz

Das "Westfälische Haus"

Die gut erhaltenen und gepflegten historischen Gebäude verleihen der Innenstadt Detmold Charakter und Atmosphäre; sie sind in ihrer Gesamtheit ein wichtiger "Wohlfühlfaktor" für Detmolder und ein Anziehungspunkt für Besucher. Die wertvollsten dieser Gebäude sind daher als Denkmale  ausgewiesen, das heißt: sie stehen unter Denkmalschutz.

(Einen ersten Eindruck gewinnen Sie auf dem Stadtrundgang historisches Detmold)

Die Erhaltung dieser historischen Bausubstanz ist ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung und wird daher auch mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Ansprechpartner: Untere Denkmalbehörde

Ansprechpartner für alle Denkmalangelegenheiten in Detmold ist die

Untere Denkmalbehörde:

Fachbereich Stadtentwicklung -

Stadterneuerung und Denkmalschutz

Herr Heuger, Zimmer 123

Ferdinand-Brune-Haus, Rosental 21

Postfach - 32754 Detmold

Tel. 05231 977 622

Fax 05231 977 372

e-mail: C.Heuger(at)detmold.de

Steuervorteile für Denkmäler

Aufwendungen für Baudenkmäler können die Steuerschuld mindern, insbesondere bei der Einkommensteuer.

Nähere Angaben finden Sie unten auf dieser Seite.

In einer Broschüre der Landesregierung NRW sind die

Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer

zusammengestellt.

Programm Historische Stadtkerne NRW

       
Träger: Stadt Detmold und Land NRW    
Förderart: Zuschuss    
Förderhöhe: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Gebäuden    
  maximal 30 Euro / m² umgestalteter Fläche bei Freiflächen    
Bagatellgrenze: Gesamtkosten mindestens 1.000 Euro    
Abwicklung: über Stadt Detmold - Untere Denkmalbehörde    
Antrag: formloser Antrag mit detaillierter Maßnahmenbeschreibung, Planunterlagen und Kostenberechnung an die Untere Denkmalbehörde    
Richtlinien: Förderrichtlinien    
       
       

Förderbedingungen:

  • Rückbau und Neugestaltung von Gebäudefassaden und Dächern sowie Aktivierung privater Grün- und Hofflächen, um damit die Gestaltqualität im Sinne des historischen Ortsbildes von Detmold zu verbesser
  • Geltungsbereich ist der historische Stadtkern Detmolds
  • Die Umgestaltung ist mit der Stadt Detmold - Stadterneuerung und Denkmalschutz - einvernehmlich im Detail abzustimmen

Denkmalpflegebeihilfen (Stadtpauschale)

Träger: Stadt Detmold und Land NRW  
Förderart: Zuschuss  
Förderhöhe: bis zu 10.000 Euro je Maßnahme  
Abwicklung: über Stadt Detmold - Untere Denkmalbehörde (s.o.)  
Antrag: formloser Antrag mit Maßnahmenbeschreibung, Planunterlagen und Kostenberechnung an die Stadt Detmold  
     

Förderbedingungen

  • Gefördert werden notwendige Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern, die den Eigentümer allein überfordern würden
  • das Objekt muss nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) in die Denkmalliste der Stadt Detmold als Baudenkmal eingetragen sein oder als vorläufig eingetragen gelten
  • Eine Erlaubnis für Veränderungen an dem Baudenkmal gemäß § 9 DSchG muss vorliegen
  • Die Umgestaltung ist mit der Stadt Detmold - Stadterneuerung und Denkmalschutz - einvernehmlich im Detail abzustimmen

Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW

Träger:  Land NRW
Förderart:  Zuschuss
Höhe der Förderung:  30 % der zuwendungsfähigen Kosten
Abwicklung: über Stadt Detmold - Untere Denkmalbehörde (s.o.)
Antrag:  Antragsformular bei der Stadt Detmold
   

Förderbedingungen:

  • Projektbezogene Förderung umfänglicher Sanierungen mit denkmalpflegerisch bedingtem Mehraufwand sowie vorbildlicher Erhaltungsmaßnahmen
  • Anträge für's Folgejahr bis spätestens Anfang September über die Untere Denkmalbehörde (Stadt Detmold) an die Bezirksregierung

Denkmalpflegeprogramm des Landschaftsverbandes (Provinzmittel)

Träger: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Art der Förderung: Zuschuss
Höhe der Förderung: 30 % der denkmalpflegerischen Aufwendungen
Maximalförderung: 15.000 Euro
Abwicklung über: Westfälisches Amt für Denkmalpflege
  Salzstr. 38
  48133 Münster
  Tel. 0251 5 911
Antrag an das Westfälische Amt für Denkmalpflege
Ansprechpartner  
bei der Stadt Detmold: Untere Denkmalbehörde (s.o.)
   

Förderbedingungen:

  • Zuschüsse für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Steuervorteile im Denkmalschutz

   
Minderungstatbestände bei der Einkommensteuer: Aufwendungen für Baudenkmäler können die Steuerschuld mindern z. B. durch:
   
   Abssetzung der Anschaffungs- und     Herstellungskosten
   Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand
   außergewöhnliche Belastungen
   Spenden
   
Voraussetzung: Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 40 DSchG NW darüber, dass die Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden
   
Event. weitere Steuervorteile:  bei Einheitsbewertung
   bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
   bei Grundsteuer
   
Ansprechpartner bei der Stadt Detmold und Beratung in Denkmalangelegenheiten: Untere Denkmalbehörde (s.o.)
   
Beratung in steuerfachlichen Angelegenheiten  Steuerberatende Berufe
   Finanazamt
   
Zusätzliche Information: Broschüre "Denkmäler erhalten - der Staat hilft, Steuertipps für Denkmaleigentümer" (kostenlos bei der Unteren Denkmalbehörde - Stadt Detmold)