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Auf dieser Seite werden wir Ihnen nach und nach verschiedene Förderprogramme vorstellen aus den Bereichen:

Umwelt - Bauen - Wohnen

Zur Zeit finden Sie Informationen über:

Grundsätzliches

Für die meisten öffentlichen Förderprogramme gelten folgende Grundsätze:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.

  • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn und insoweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

  • Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden (das heißt auch: es darf erst dann ein Auftrag erteilt werden), wenn eine Förderzusage vorliegt.

    Das schließt normalerweise vorherige Planungsleistungen u.ä. nicht aus. – In manchen Fällen (z. B. im Förderprogramm Ökologische Wasserwirtschaft) besteht auch die Möglichkeit, einen vorzeitigen Baubeginn zu beantragen – die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist dann aber noch keine Förderzusage.

  • Die geförderten Maßnahmen müssen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen (z. B. auch Einhaltung von DIN-Normen).

  • Bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Vorhaben muss die Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bauordnung, Wasserbehörde, Denkmalbehörde usw.) vorliegen.

  • Zuschüsse werden i.d.R. erst ausbezahlt, wenn die geförderte Maßnahme abgenommen und für in Ordnung befunden wurde sowie nach Vorlage einer Schlussabrechnung.

  • Ergibt die Schlussabrechnung, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als die dem Förderbescheid zugrunde gelegten Beträge, so können die Zuschüsse entsprechend gekürzt werden.

Zu Einzelheiten: vgl. die jeweiligen Förder-Richtlinien

Die folgenden Angaben über Förderprogramme wurden vom Fachbereich Stadtentwicklung – Team Umweltschutz mit Unterstützung der jeweils zuständigen Fachabteilungen sowie des Niedrig-Energie-Instituts (NEI) zusammengestellt. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit kann aber nicht übernommen werden.

Wie aktuell sind die Angaben?

Die Förderbedingungen der einzelnen Programme ändern sich oft kurzfristig. Dies gilt besonders für die Konditionen der Kreditprogramme (Zinssätze). Bei der folgenden Darstellung handelt es sich daher um eine „Momentaufnahme“, die möglicherweise in Teilen veraltet ist.

Zur Zeit bereiten wir eine Aktualisierung auf den Stand Juni 2010 vor.  

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich aktuelle Informationen zu beschaffen:

  1. über die jeweils angegebenen Informations- und Beratungsstellen
  2. aus dem Internet:

Im Folgenden finden Sie zahlreiche Links zu den Informationsseiten der jeweiligen Förderprogramme, die in der Regel die aktuellen Konditionen enthalten.

       

Zu den wichtigsten Programmen aus Wohnungswesen und Energiewirtschaft finden Sie aktuelle Informationen auf den Seiten der KfW-Förderbank

Die jeweils aktuellen Konditionen der KfW-Förderbank (insbes. die kurzfristig sich ändernden Zinssätze) finden Sie unter:

       

Einen Überblick über Fördermöglichkeiten in NRW finden Sie im Förderportal für Nordrhein-Westfalen der NRW-Bank ("die Förderbank für NRW")

Aktuelle Merkblätter aus dem Förderbereich Energiewirtschaft finden Sie auf der Seite der Energieagentur NRW:

Kontakt

Ansprechpartner zu Detailfragen finden Sie unter den einzelnen Programmen.

Für Hinweise zum Gesamt-Komplex "Förderprogramme" ist dankbar:

Walter Sauter

Team Umweltschutz

Ferdinand-Brune-Haus (Rosental 21)

Zi. 124

Tel.:    05231 977 313

Fax:    05231 977 699

W.Sauter(at)detmold.de

Postanschrift:

Stadt Detmold

6.5 - H. Sauter

Postfach

32754 Detmold

Die Förderprogramme:

Wohnungswesen

Ansprechpartner und allgemeine Information:

Stadt Detmold - Fachbereich 6: Stadtentwicklung

Team Wohnungsbau und Grunstücksservice

Ferdinand-Brune-Haus (Rosental 21)

Postfach - 32754 Detmold

E-mail:    R.Stroetges(at)detmold.de

Fax:        05231 977-699

Was Wer   . . Zimmer Telefon
Wohnraumförderung Rainer Strötges   017 977-604
Wohnungsbindung Jörg Riemeier   024 977-612
           

Achtung:

Seit 1. Februar 2007 ist die Stadt Detmold nicht mehr zuständig.

Bewilligungsbehörde für Fördermittel ist jetzt die Kreisverwaltung:

Kreis Lippe - Der Landrat

Wohungsbauförderung

Felix-Fechenbach-Straße 5

32756 Detmold

Telefon 02531 62-0

Denkmalschutz

Ansprechpartner und Information:

Stadt Detmold

Fachbereich 6 - Stadtentwicklung 

 - Untere Denkmalbehörde -

Postfach

32754 Detmold

Herrn Clemens Heuger

Telefon:   05231 977-622 u. 977-415

Fax:        05231 977-372

Zimmer 123 u. 140 - Ferdinand-Brune-Haus (Rosental 21)

C.Heuger(at)detmold.de

Detailinformation: Förderprogramme Denkmalschutz:

Energiesparen und regenerative Energien:

Information und Beratung:

Niedrig-Energie-Institut - NEI

Herr Michael - Herr Landgraf

Telefon / Fax:  05231 390-747 / 390-749

E-Mail:             NEI-DT(at)t-online.de

Woldemarstraße 37 - 32756 Detmold

"Erst informieren - dann investieren"

Insbesondere vor größeren Investitionen lohnt es sich, sich gründlich zu informieren. Gerade im Bereich energiewirtschaftlicher Investitionen und gerade in Detmold besteht die Gelegenheit, sich umfassend informieren und beraten zu lassen - einschließlich gründlicher Gebäude-Checks.

Die - teils kostenlosen, teils öffentlich geförderten - Beratungsangebote für Detmolder Bürgerinnen und Bürger sind ausführlich beschrieben auf unserer Seite "erst informieren - dann investieren".

Förderprogramme zur rationellen Energiewirtschaft:

Detail-Informationen zu:

    1. Förderprogramm der Stadt Detmold
    2. Programme anderer Träger

Weitere Information:

KfW-Programme zur CO2-Minderung im Gebäudebereich:

KfW-Programm zur CO2-Minderung

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Ökologische Wasserwirtschaft

Achtung:

Das Programm ökologische Wasserwirtschaft ist mit Ende des Jahres 2005 ausgelaufen.

Anträge wurden vom Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeit noch bis zum Freitag, dem 30.12.2005, entgegegengenommen.

In jedem Fall wird das Förderprogramm zum 30.06.2006 endgültig abgeschlossen.

Das heißt: Bis dahin müssen die Fördergelder ausbezahlt und ein Verwendungsnachweis beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeit eingegangen sein.

Um diesen Termin einhalten zu können, muss das Projekt bis spätestens Mitte Juni fertig gestellt sein. Spätestens dann sollte Ihre Schlussabrechnung bei der Stadt Detmold eingehen und eine Abnahme erfolgen können.

Ökologische Wasserwirtschaft

Ansprechpartner und Information:

  • für Regenwassernutzung und Dachbegrünung:

Stadt Detmold - Fachbereich 6: Stadtentwicklung

Team Umweltschutz

Walter Sauter    

W.Sauter(at)detmold.de

Telefon / Fax:    05231 977-313 / 977-699

Zimmer 124 - Ferdinand-Brune-Haus (Rosental 21)

Postfach - 32754 Detmold

  • für Versickerung und Entsiegelung:

Stadt Detmold - Fachbereich 5

Wolfgang Büker

W.Bueker(at)detmold.de

Telefon / Fax:     05231 977-477 / 977-515

Zimmer 314 - Ferdinand-Brune-Haus (Rosental 21)

Postfach - 32754 Detmold

Detailinformation zu:

  • Sanierung von Kleinkläranlagen

  • u.a.